Steht eine weitere Gaspreiserhöhung bei Ihnen ins Haus? Dann haben Sie das Recht auf eine Kündigung. Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht macht diesen “Notausstieg” möglich. Wir zeigen in diesem Artikel, wann Sie von diesem Recht Gebrauch machen können, was zu tun ist, um sich von Ihrem jetzigen Anbieter zu lösen und wie Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen.
Mit Rechte auf Ihre Seite gegen die Preiserhöhung
In der Regel haben Sie mit Ihrem Gasanbieter einen Vertrag abgeschlossen, der über einen bestimmten Zeitraum läuft. Während dieses Zeitraums können Sie nicht kündigen, Sie müssen das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Verpassen Sie diesen Termin, läuft der Vertrag häufig automatisch weiter. Sie sollten demnach diese Termine immer im Auge behalten.
Beinhaltet Ihr Vertrag keine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum, sind Sie vor Preiserhöhungen durch Ihren Gasanbieter zwar nicht geschützt – aber Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie das Ende des Vertrages nicht abwarten müssen, sondern mit sofortiger Wirkung kündigen können.
In der Regel muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach der Information über die Gaspreiserhöhung bei Ihrem Anbieter eingegangen sein. Danach ist die Frist in den meisten Fällen verstrichen. Da der Zeitraum für die Sonderkündigung mitunter variieren kann, sollten Sie das Schreiben so schnell wie möglich absenden. Versenden Sie es immer per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Beleg in der Hand, wenn Ihr Gasversorger behaupten sollte, dass er Ihr Schreiben nicht bekommen hat.
Wichtige Punkte:
- Sie haben bei jeder Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie einen Laufzeitvertrag haben.
- Bei Verträgen mit einer Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum ist eine Preiserhöhung gesetzwidrig. Sie brauchen in diesem Fall nicht kündigen, sondern können auf der Preisvereinbarung bestehen.
- Ebenfalls bei Preisgarantien: Widersprechen Sie der Gaspreiserhöhung und lassen Sie sich nicht durch ein vermeintliches Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag drängen.
So setzen Sie ein wirksames Kündigungsschreiben auf
Wichtig ist nicht nur, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Versorger eingeht, sondern auch, dass es alle notwendigen Informationen enthält. Nur dann kann es Ihrem Vertrag zugeordnet werden und Sie werden rechtzeitig aus dem Vertrag entlassen.
Vergessen Sie zudem nicht, sich rechtzeitig einen neuen Anbieter für die Gasversorgung zu suchen. Informieren Sie sich bei Familienmitgliedern, die im Ort wohnen oder bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten, welche Versorger günstiger sind. Nutzen Sie auch die Vergleichsrechner im Internet (Auch bald bei uns)!
Nehmen Sie mit dem neuen Anbieter Kontakt auf bevor Sie den Vertrag kündigen und vereinbaren Sie einen Termin, an dem die Gasversorgung beginnt. Erst, wenn Sie dies geklärt haben, sollten Sie das Kündigungsschreiben absenden. Achten Sie auf folgende Angaben:
- Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift
- Kundennummer bei Ihrem Gasversorger
- Die Überschrift sollte “Kündigung des Gasliefervertrages vom … ” lauten.
- Schreiben Sie als einleitenden Satz: Aufgrund Ihrer Mitteilung über die Erhöhung der Gaslieferpreise mit Wirkung vom … mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Gasliefervertrag zum …
- Berufen Sie sich auf den § 5 Abs. 3 der Grundversorgungsverordnungen (StromGVV/GasGVV), die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung einräumt. Das Gesetz trat in seiner derzeitigen Fassung am 8.11. 2006 in Kraft.
- Schreiben Sie weiterhin, dass Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung für die Kündigung in den nächsten Tagen erwarten.
- Hilfreich ist es, wenn Sie die Zählernummer Ihres Gaszählers und den Zählerstand mit aufschreiben. Am Tag der Kündigung muss jedoch nochmals abgelesen werden, sodass der neue Anbieter die Werte übernehmen und Ihr bisheriger Anbieter eine Abschlussrechnung senden kann.
- Vergessen Sie nicht, das Datum des Schreibens anzugeben und unterschreiben Sie es eigenhändig. Wählen Sie als Grußformel “Mit freundlichen Grüßen”.
Bei Härtefällen: Lassen Sie sich nicht abwinken
Warten Sie nach dem Absenden Ihres Kündigungsschreibens die schriftliche Bestätigung Ihres Gasversorgers ab und legen Sie diese zu Ihren Akten, wenn die Kündigung akzeptiert wurde. Ist dies nicht der Fall, berufen Sie sich nochmals auf den genannten Paragrafen und fügen Sie das Erhöhungsschreiben Ihres Anbieters bei, aus dem sich Ihr Kündigungsrecht ergibt. Es gibt keine Einschränkungen, die Ihnen dieses Recht auf Vertragsbeendigung entziehen.
Hat Ihr Versorger einen Ausschluss des Sonderkündigungsrechtes bei einer Gaspreiserhöhung in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen, ist dieser rechtswidrig und Sie können den Vertrag trotzdem kündigen.
Bei hartnäckiger Weigerung des Gasversorgers, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, bleibt Ihnen nur der Gang vor ein Gericht. Sie haben jedoch die besten Chancen, eine Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten zu entscheiden, weil das Recht auf Ihrer Seite ist.