Das Reisefieber hat Sie gepackt. Die Reise ist durchgeplant. Da meldet sich Ihre “Vernunft”. Sollte man seinen Auslandsaufenthalt mit Versicherungen absichern? Wenn ja, welche machen überhaupt Sinn? Wir sagen Ihnen hier, welche Auslandsversicherungen wirklich eine Daseinberechtigung haben.
Auslandskrankenversicherung: Der Klassiker
Die Auslandskrankenversicherung ist eine der bekanntesten und beliebtesten Versicherungen für einen Urlaub im Ausland. Sollte in dieser Zeit irgendetwas passieren, selbst wenn es nur ein kleiner Magen-Darm-Virus ist, bietet die Versicherung umfangreichen Schutz:
- Erstattung der Behandlungskosten im Ausland
- freie Facharztwahl
- deutsch- und englischsprachige Ärzte
- Erstattung ärztlicher Verordnungen wie Medikamente, Heilmittel, Verbandsmittel
- Erstattung der Kosten für eine Unterbringung im Krankenhaus
- Übernahme der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Übernahme der Kosten für einen Krankentransport
- Rücktransport im Fall von notwendigen Verordnungen
- Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden Arzt im Ausland und dem Hausarzt
Häufig – je nach Tarif – werden aber genannte Leistungen auch von einer umfangreichen Krankenversicherung übernommen. Bevor eine zusätzliche Police abgeschlossen wird, sollte unbedingt mit der Krankenkasse geredet werden. Möglicherweise lassen sich dadurch Kosten sparen. Auch wenn die Preise für eine Auslandskrankenversicherung durchschnittlich nur 25 Euro pro Person und pro Jahr betragen.
Sollte die normale Krankenkasse allerdings keinen Auslandsschutz beinhalten, muss unbedingt ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
Wichtig: Die Auslandskrankenversicherung übernimmt keine Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer bereits krank in den Urlaub gefahren ist!
Auslandsunfallversicherung: Wenn es gefährlich wird
Die Auslandsunfallversicherung ist eine interessante Zusatzvorsorge. Jedenfalls für alle Urlauber, die keine private Unfallversicherung besitzen. Generell bietet eine herkömmliche Unfallversicherung finanzielle Absicherung auf der ganzen Welt. So sollte es grundsätzlich sein.
Dennoch sollte ein bestehender Tarif unbedingt vor der Abreise überprüft werden. Sofern kein oder nur ein unzureichender Schutz im Ausland gegeben ist, empfiehlt sich entweder ein vollständiger Versicherungswechsel oder aber die Hinzubuchung einer Auslandsunfallversicherung. Denn die Leistungen sind keinesfalls außer Acht zu lassen:
- Invaliditätsleistungen wahlweise als einmalige Kapitalleistung oder als lebenslange Rente
- Todesfallleistung zur Absicherung der Familienangehörigen
- wahlweise Krankenhaustagegeld
- wahlweise kosmetische Operationen (etwa bei einer durch Brand verursachten Gesichtsvernarbung)
- wahlweise Bergungskosten (besonders wichtig in Schneegebieten – Hinweis: Lawinengefahr)
Die Auslandsunfallversicherung greift beispielsweise dann, wenn Sie als Versicherungsnehmer im Urlaub vom Balkon fallen (sowas passiert tatsächlich recht häufig) und daraufhin querschnittsgelähmt sind. In diesem Fall würden Sie entweder eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Invalidenrente zugesprochen bekommen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich aber nicht, eine Unfallversicherung ausschließlich auf das Ausland zu fokussieren. Nutzen Sie lieber eine herkömmliche Unfallversicherung, die ihre Leistungen auch im Ausland zur Verfügung stellt. Sie sollten immer daran denken, dass auch daheim etwas passieren könnte. Die Kosten für einen guten Versicherungsschutz diese Art liegen bei durchschnittlich 40,00 Euro pro Monat und Person.
Haftpflichtversicherung: extra Police häufig unnötig
Oft geht es schneller als man denkt, vor allem in einem ausgelassenen Urlaub. So geht schnell einmal ein Spiegel, ein Tisch oder vielleicht sogar der Fernseher kaputt. Wer zahlt in einem solchen Fall? Grundsätzlich sind Sie als Schadensverursacher für die Kostenübernahme zuständig. Sollten Sie jedoch eine private Haftpflichtversicherung besitzen, übernimmt diese die Kosten.
Eine extra Police für den Auslandsaufenthalt empfiehlt sich nicht, da die Leistungen ebenfalls in einer normalen Privathaftpflicht enthalten sind. Sie sollten den Versicherungsvertrag dennoch vor Ihrer Reise genauer überprüfen und gegebenenfalls eine Zusatzklausel vereinbaren oder aber einen Wechsel in Angriff nehmen. Im Leistungsumfang sollten folgende Angebote enthalten sein:
- wenn Sie einen Schaden verursacht haben und dafür verantwortlich zu machen sind
- Leistungsausschluss bei großer Fahrlässigkeit, beziehungsweise mutwilliger Zerstörung
Einige Haftpflichtversicherungen sind bereits für weniger als 100,00 Euro pro Jahr und Person erhältlich. Daneben gibt es aber auch Tarife, die bis zu 50,00 Euro pro Monat kosten. Vergessen Sie nicht, dass es mittlerweile Rund-um-Versicherungen für die ganze Familie gibt.
Hausratversicherung: Nur wenn der Haushalt mitreist
Eine Hausratversicherung speziell fürs Ausland ist wenig sinnvoll. Sie werden wohl kaum Ihren hochwertigen oder gesamten Hausrat mit in den Urlaub nehmen. Eine Hausratversicherung erbringt stets eine Leistung:
- bei Brand, Blitzschlag, Explosionen
- bei Einbruchdiebstahl oder Raub
- bei Vandalismus
- bei Schäden durch Leitungswasser (etwa bei einem Rohrbruch)
- bei sonstigen Umwelteinflüssen wie Hagel, Sturm oder starkem Regen
In oben genannten Fällen ersetzt die Versicherung die zerstörten Geräte, Möbel und Einrichtungen finanziell. Für den Urlaub ist dieser Schutz also nicht notwenig. Allerdings sollten Sie in Ihrem Versicherungsvertrag überprüfen, ob Ihre Hausratversicherung auch dann eingreift, wenn Sie während eines Geschehens nicht in Deutschland waren. Die Kosten sind stets abhängig vom versicherten Umfang und bereits ab 25,00 Euro pro Monat erhältlich.
KFZ-Versicherung: Das Geld lieber sparen
Auch hier sollten Sie sich keinen zusätzlichen Versicherungsvertrag speziell für’s Ausland andrehen lassen, da Ihre normale KFZ-Versicherung ohnehin weltweit haftet. Überprüfen Sie aber vorsichtshalber auch hier im Voraus Ihre Vertragsbedingungen. Denn die Leistungen können im Falle eines Unfalls sehr wichtig sein. So übernimmt sie beispielsweise die entstehenden Kosten, sofern Sie durch eigene Schuld ein anderes KFZ oder sogar Menschenleben beschädigt haben.
Empfehlenswert ist allerdings der Beitritt in einem Automobilclub, wie dem ADAC. Auf diese Weise können Sie sich vor eigenen Problemen schützen. Sollten Sie etwa im Urlaub liegen bleiben oder das Fahrzeug aufgrund eines Unfalles nicht mehr bewegbar sein, können Sie nicht nur von einem kostenlosen Rücktransport profitieren:
- kostenloser Rücktransport
- ggf. Reparatur vor Ort
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, sofern der Fahrer nicht zu schwer verletzt ist
Vergessen Sie bei der optimalen Absicherung nicht, dass Sie nicht unbedingt Schuld an einem Unfall sein müssen. Bedenken Sie außerdem, dass die Fahrverhältnisse sich im Ausland stark von denen in Deutschland unterscheiden können. Einem Automobilclub können Sie bereits ab 5,00 Euro pro Monat beitreten.
Gepäckversicherung: Schutz bei Langfingern und Vergesslichkeit
Schon um einiges sinnvoller ist eine Reisegepäckversicherung. Stellen Sie sich einmal vor, Sie fliegen nach New York, steigen aus dem Flugzeug aus und wollen Ihr gesamtes Familiengepäck holen. Erschrocken müssen Sie feststellen, dass es nicht mehr da ist. Möglicherweise ist es während des Fluges weggekommen, oder irgendjemand war schneller als Sie und witterte die große Beute. Der finanzielle Verlust ist enorm. Schlimmer noch, wenn Sie Ihr Bargeld im Gepäck aufbewahrt haben.
Darum: Halten Sie Ihr Geld während der Reise immer bei sich! Die Reisegepäckversicherung übernimmt die entstandenen Kosten bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Es empfiehlt sich eine Absicherung in Höhe von 5.000,00 Euro. Bei Einzelpersonen genügen auch 1.500,00 Euro. Die Kosten liegen zwischen 15,00 Euro und 50,00 Euro.
Die Reiserücktrittsversicherung: Man weiß ja nie
Ganz gleich ob der Urlaub schon lange im Voraus, oder doch eher kurzfristig geplant wurde. Es kann immer etwas dazwischenkommen. Beispielsweise könnten die Kinder am Tag der Abreise krank werden, oder Sie selber. Vielleicht will auch das Auto einfach nicht anspringen.
Es gibt viele Gründe, die einen ungeplanten Rücktritt von der gebuchten Reise rechtfertigen. Stellt sich nur die Frage, wer in einem solchen Fall für die Kosten aufkommt. Immerhin wurde das Hotel verbindlich gebucht. Normalerweise werden Sie mit den Kosten belastet. Wenn Sie Pech haben, müssen Sie den kompletten Preis für den Urlaub bezahlen, ohne dass Sie ihn genießen konnten.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich vor diesen Kosten schützen. Denn diese übernimmt die anfallenden Stornierungsgebühren. Viele Hotels bieten während des Buchungsvorganges den Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice an.
Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, empfiehlt es sich unbedingt, nach einem Angebot zu suchen. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung können selten pauschalisiert werden, da sie in der Regel von den Urlaubskosten und der Personenanzahl abhängig sind.