Verstehen Sie die Preise für Gas
Nach dem Wegfall der Ölpreisbindung sind die Gaspreise gesunken. Mit einer anhaltenden Tendenz ist zu rechnen. Dennoch haben viele Anbieter ihre Tarife nicht geändert, da sie an langfristige und teure Importverträge gebunden sind. Ein Wechsel kann sich daher lohnen.
Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen
Im März 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis unzulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil im September 2010 bestätigt. Dies hatte zur Folge, dass der Preis für Gas nicht mehr durch die immer knapper werdenden Rohölreserven beeinflusst wird, was für die starken Schwankungen in den vergangenen Jahren verantwortlich war. Bereits 2009 war das Preisniveau aufgrund der Wirtschaftskrise verhältnismäßig niedrig, nachdem in den Vorjahren ein stetiger Anstieg zu verzeichnen war. Der Gerichtsentscheid sorgte schließlich für eine anhaltende Entwicklung trotz erneut steigender Ölpreise.
Ein weiterer Einflussfaktor ist die noch recht junge Gasgewinnung aus Schiefer, wie sie in den USA praktiziert wird. Die USA sind mit dieser Produktionsmöglichkeit nicht mehr auf wesentlich teurere Importe angewiesen, was sich auch auf den deutschen Markt auswirkt. Da die Nachfrage in Deutschland in den letzten Jahren kaum gewachsen ist, führt das steigende Angebot zu weiteren Preissenkungen.
Dass sich die aktuelle Preisentwicklung in Deutschland bisher nicht durchgesetzt hat, liegt darin begründet, dass die Versorger aufgrund der mit der Ölpreiskopplung verbundenen Schwankungen langfristige Verträge abgeschlossen haben, um sich stabile Importmengen und Preise zu sichern. Aufgrund steigender Beschaffungskosten sind statt Senkungen sogar Preiserhöhungen möglich. Die betroffenen Versorger sind erst in der Lage, die Gaspreise für Verbraucher zu senken, wenn sie neue Importverträge zu günstigeren Konditionen abschließen können. Andere Anbieter haben die Gunst der Stunde genutzt und können aufgrund neuer, kurzfristiger Verträge günstigere Tarife anbieten. Ein Wechsel kann für den Verbraucher eine jährliche Ersparnis im dreistelligen Bereich bedeuten.
Preis-Zusammensetzung und Vertragsgestaltung
Zunächst wird der Gaspreis von den Erzeugungskosten und dem Aufschlag für den Bezug und die Beschaffung bestimmt. Hinzu kommen die gesetzlich geregelte Umsatz- und Gassteuer, die Kosten für die Verteilung sowie die Konzessionsabgabe, die an die Kommune abzuführen ist. Die Kosten für die Netzverteilung und die Konzessionsabgabe sind nicht einheitlich, sondern für jedes Gasnetz gesondert geregelt.
Je nach den Kosten, die der Anbieter zu tragen hat, fallen die Gaspreise für den Verbraucher aus. Üblicherweise zahlt dieser einen Grundpreis für den Anschluss an das Gasnetz zuzüglich dem Preis je verbrauchter Kilowattstunde. Neben dieser klassischen Variante bieten Versorger weitere Modelle bis hin zu Wechselboni und “Flatrates” an.
Die durchschnittliche prozentuale Zusammensetzung des Gaspreises im Überblick:
- Bezugskosten: 50%
- Transportkosten: 4%
- Konzessionsabgabe: 2%
- Netzverteilungskosten: 16%
- Gassteuer: 9%
- Umsatzsteuer: 19%
Beispiel einer Gasrechnung nach dem klassischen Vertragsmodell
Neben einer Grundgebühr ist im klassischen Vertragsmodell der tatsächliche Gasverbrauch zu bezahlen. Dieser wird in Kubikmetern gemessen und in Kilowattstunden umgerechnet. Basis dafür ist der vom Anbieter festgelegte Umrechnungsfaktor, welcher auch auf der Rechnung angegeben ist. Um die Kilowattstunden zu ermitteln, wird der Kubikmeterwert mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert.
Wurde beispielsweise ein Gasverbrauch von 1200 Kubikmetern gemessen und der Umrechnungsfaktor beträgt 9,32, so ergeben sich 11.184 Kilowattstunden. Anschließend werden die Verbrauchskosten berechnet, indem die ermittelten Kilowattstunden mit dem Preis pro kWh multipliziert werden. Bei einem angenommenen Gaspreis von 5,07 Cent belaufen sich die Verbrauchskosten für den Abrechnungszeitraum auf 567,03 Euro. Zuzüglich einer angenommenen Grundgebühr von 204,– Euro im Jahr beträgt der Rechnungsbetrag 771,03 Euro.
Beispielrechnung für einen jährlichen Abrechnungszeitraum:
- 1200m³ x 9,32 = 11.184 kWh (Umrechnung der verbrauchten Kubikmeter in Kilowattstunden)
- 11.184 kWh x 5,07 Cent = 567,03 Euro (Berechnung der Verbrauchskosten)
- 204 Euro + 567,03 Euro = 771,03 Euro (Grundgebühr zuzüglich Verbrauchskosten)
Von dem ermittelten Rechnungsbetrag werden eventuell geleistete Abschlagszahlungen abgezogen. Aus diesem Ergebnis ergibt sich schließlich eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung für den Verbraucher.
Die Vertrags- und Preisgestaltung ist folgenden gesetzlichen Bestimmungen unterworfen:
- Gasversorgungsverordnung: regelt die Grund- und Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz
- Gasnetzentgeltverordnung: enthält Regelungen zur Entgeltbestimmung für den Anschluss an die Verteilernetze
Weitere Informationen:
- Gaspreisentwicklung (folgt in Kürze)