Die gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherungen werden immer häufiger beschnitten. So auch bei der zahnärztlichen Vorsorge. Erfahren sie was noch gezahlt wird, wann sie in die private Tasche greifen müssen und warum sie das sogar tun sollten.
Was die Krankenkassen (noch) müssen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nur die Grundversorgung. Das bedeutet auch, dass nicht alle Vorsorgeleistungen, die von Zahnärzten angeboten und oftmals empfohlen werden, auch bezahlt werden.
Folgende zahnärztliche Präventionsmaßnahmen zahlt die Krankenkassen:
- Zahnvorsorgeuntersuchungen: einmal je Halbjahr für Versicherte ab 18 Jahren
- Zahnsteinentfernung: einmal jährlich
- Erstellung eines Parodontalstatus im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung
- Paradontosebehandlung: ab einer Taschentiefe von 3,5mm
Einmal im Jahr sollten sie sich als gesetzlich Versicherte die Zahnvorsorgeuntersuchungen in das Bonusheft eintragen lassen. Das dient gegenüber der Krankenversicherung als Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge. Für den Nachweis können sie von höheren Zuzahlungen bei Zahnersatzbehandlungen profitieren. Bei der halbjährlichen Untersuchung ist zudem zu beachten, dass für die Kontrolluntersuchung des Mundraums zweimal im Jahr nicht die sonst übliche Praxisgebühr anfällt. Sollte es während der Untersuchung dennoch dazu kommen, dass eine zahnärztliche Behandlung notwendig ist, muss die Praxisgebühr für den Termin dennoch gezahlt werden.
Die Leistungen der einzelnen Kassen unterscheiden sich dabei nicht sehr stark. Das liegt daran, dass der Großteil von Gesetzgeber festgelegt wurde. Dadurch haben Mitglieder der GKV einen gesetzlichen Anspruch auf die ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Zwar gibt es auch zusätzliche Leistungen, die noch übernommen werden, jedoch sind das nur noch sehr wenige.
Einmal im Jahr muss reichen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Kostenerstattung hat sich für die Versicherten dabei zum Negativen gewandelt. Immer weniger Vorsorgebehandlungen werden noch übernommen. Diese richten sich dabei in der Regel nur noch nach den gesetzlichen Vorgaben. Jedoch decken sich diese Vorgaben häufig nicht mit den Empfehlungen der Zahnärzte.
Die Kostenübernahme für Zahnsteinentfernungen wurde zum Beispiel seit dem 1. Januar 2004 angepasst. Zu dem Zeitpunkt wurde das GKV-Modernisierungsgesetz, kurz GMG eingeführt. Seit der Zeit wird die Zahnsteinentfernung nur noch einmal im Kalenderjahr übernommen. Vor dem Jahr 2004 wurde die Zahnsteinbehandlung hingegen noch für jeden Patienten viermal im Jahr gezahlt. Auch in Zukunft ist wohl davon auszugehen, dass Menschen in der GKV immer weniger zahnärztliche Vorsorgbehandlungen bezahlt bekommen. Somit werden sie aller Voraussicht nach immer mehr Zuzahlungen und Eigenleistungen selbst tragen müssen.
Griff in die private Tasche kann Zähne retten
Viele Zahnärzte empfehlen den Patienten deutlich mehr Präventionsmaßnahmen, als von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Deshalb entscheiden sich viele Patienten dazu, zusätzlich in die eigene Tasche zu greifen. Zu den Behandlungen zählen zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung und die Zahnsteinentfernung mehrmals im Jahr. Je nach Behandlungsaufwand entstehen dadurch jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro. Jedoch sind viele dieser Behandlungen sinnvoll, um die Zähne und das Zahnfleisch auch im Alter noch gesund zu erhalten. Bei mangelhafter Vorsorge müssen sie häufig damit rechnen, dass sie schon früh Zahnersatz erhalten und somit hohe Kosten selbst zahlen müssen.
Um sich insbesondere vor hohen Eigenleistungen und Zuzahlungen für die benötigen Vorsorgebehandlungen abzusichern, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dadurch erhalten sie viele Zusatzleistungen bezahlt, welche sonst nur von privaten Vollversicherungen übernommen werden. Dazu zählt zum Beispiel die vollständige oder teilweise Übernahme der professionellen Zahnreinigung oder die zusätzliche Behandlung zur Zahnsteinentfernung. Gleichzeitig dient die Privatversicherung der Absicherung für Zuzahlungen von Zahnersatz. Je nach Tarif und Anbieter übernehmen diese 30% bis 50% vom Rechnungsbetrag. Eine private Absicherung sollten sie aufgrund der unterschiedlichen Leistungen, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse, abschließen. Die Beitragshöhe richtet sich in der Regel nach der Übernahmeleistung und nach Ihrem Eintrittsalter.
Die privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen u.a. folgende Vorsorgebehandlungen:
- professionelle Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung der Zahnoberflächen
- Paraodontalrisiko-Test
Allerdings ist bei den privaten Zusatzversicherungen zu beachten, dass die Kostenerstattungen in der Regel in der Höhe begrenzt sind. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung werden von vielen Krankenkassen zum Beispiel nur bis zu 100 Euro im Jahr übernommen.