Als Selbständige locken die Privatversicherungen mit günstigen Beiträgen und Top Leistungen. Aber gerade frische Existenzgründer sollte einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht ziehen. Warum? Wir geben Ihnen in diesem Artikel 4 (gute) Gründe.

Anders als viele Arbeitnehmer können Selbständige ihre Krankenversicherung frei wählen. Offen stehen ihnen die gesetzliche und die private Krankenversicherung. In der Bundesrepublik besteht für alle Bürger eine Versicherungspflicht. Sich gar nicht zu versichern, ist daher keine Option.Für Arbeitnehmer ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel zwingend, es sei denn sie erreichen über einen gewissen Zeitraum hinweg ein bestimmtes monatliches Einkommen.Existenzgründer können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Wer vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dort bereits versichert war, kann sich in der Regel weiterhin über die gesetzlichen Krankenkassen absichern.
Los geht’s: Die 5 Gründe für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Welche Vorteile die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse für Existenzgründer hat, erfahren Sie hier.
#1: Die günstige Familienversicherung nutzen
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie als Existenzgründer den Vorteil, dass Sie die günstige Familienversicherung nutzen können. Sind Sie der alleinige Verdiener in der Familie, so können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder günstig mitversichert werden. Dabei muss nicht jedes Familienmitglied einzeln versichert werden.
Für junge, gesunde und kinderlose Existenzgründer mag die private Krankenversicherung oftmals attraktiver erscheinen, taucht allerdings in späteren Jahren der Wunsch nach einer Familie auf, kann die Privatversicherung schnell teurer werden.
Wer bereits eine Familie hat oder später eine gründen möchte, profitiert von der günstigen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen.
#2 Günstige Beiträge in der Anfangsphase
Selbständige, die sich in der Gründungsphase befinden oder in den ersten Monaten und Jahren noch ein relativ geringes Einkommen haben, können von einer Beitragsermäßigung in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren.
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich bemisst sich der Beitrag anhand des Einkommens. Grundsätzlich wird für Selbständige ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt.
Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 47.250 Euro jährlich beziehungsweise 3.937,50 Euro (Stand 2013) monatlich.
Liegt das monatliche Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, so wird das zusätzliche Einkommen bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge nicht berücksichtigt. Kann der Existenzgründer jedoch nachweisen, dass er ein niedrigeres Einkommen hat, kann die Beitragsbemessungsgrundlage angepasst werden.
In den alten Bundesländern wird dann eine Bezugsgröße von 2.695 Euro (Stand 2013) angenommen.
Bei Selbständigen, die keinen Gründungszuschuss erhalten, wird als Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ein 3/4 der Bezugsgröße angenommen. Wer den Gründungszuschuss bezieht oder erfolgreich einen Härtefallantrag gestellt hat, kann damit rechnen, dass nur noch die Hälfte der Bezugsgröße für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird.
Für 2013 ergeben sich somit die Bemessungsgrundlagen 2.021,25 Euro (ohne Gründungszuschuss) und 1.347,50 Euro (mit Gründungszuschuss). Die gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigen somit die besondere Situation eines Existenzgründers.
#3 Vorerkrankungen, Alter und chronische Erkrankungen spielen keine Rolle
Anders als bei der Privatversicherung spielen weder Ihr Alter noch Ihr bisherigen Erkrankungen bei der Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse eine Rolle.
Wer chronisch krank ist, bereits einige Vorerkrankungen hat oder ein gewisses Alter erreicht hat, muss damit rechnen, dass er von der privaten Krankenversicherung abgelehnt wird. Auch Ausschlüsse bestimmter Versicherungsleistungen und Erhöhungen der Prämien sind möglich.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nicht vom Alter oder von Vorerkrankungen beeinflusst.
#4 Wenig Bürokratei: keine Rechnungen einreichen
Sind Sie als Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dann müssen Sie sich nicht um Abrechnungen mit Ärzten, Therapeuten und Apotheken kümmern. Sie müssen weder die Rechnungen fristgerecht einreichen noch eine bestimmte Eigenleistung erbringen.
Ihr Verwaltungsaufwand hält sich im Falle einer Erkrankung daher in Grenzen und Sie müssen keine zusätzlichen Arbeiten in der ohnehin schon arbeitsintensiven Existenzgründungsphase verrichten. Zusätzlich wird bei einer Privatversicherung häufig ein Selbstbehalt vereinbart. Dieser Selbstbehalt macht die Prämien zwar etwas günstiger, kann jedoch im Falle einer Erkrankung zu einer Belastung werden.
#5 Auch als Selbstständiger können Sie das Krankengeld nutzen
Die gesetzlichen Krankenkassen überlassen es den Selbstständigen, ob sie sich für das Krankengeld entscheiden oder den Tarif lieber ohne Krankengeld nutzen möchten. Hier haben Existenzgründer verschiedene Möglichkeiten.
Sie können beim Eintritt in die Krankenkasse entscheiden, ob Sie das Krankengeld nutzen möchten und müssen hierfür etwas höhere monatliche Beiträge einplanen. Sie zahlen dann statt der ermäßigten 14,9 % den regulären Beitragssatz in Höhe von 15,5 %. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie dann ein tägliches Krankengeld.
Die Höhe des Krankengelds hängt von Ihrem Einkommen und den eingezahlten Beiträgen ab. Alternativ können Sie auch eine private Zusatzversicherung für das Krankengeld abschließen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie an eine Entscheidung für oder gegen das Krankengeld drei Jahre lang gebunden sind. Die Krankenkasse können Sie in dieser Zeit jedoch wechseln.
Ein großer Vorteil des Krankengelds der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Sie in der Zeit, in der Sie das Krankengeld beziehen, keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen.
Existenzgründer können zusätzliche Risiken, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden, durch private Zusatzversicherungen absichern.
Fazit:Für Existenzgründer ist die gesetzliche Krankenversicherung in jedem Fall empfehlenswert, wenn sie bereits eine Familie haben oder später eine gründen möchten. Auch wenn Sie unter chronischen Erkrankungen leiden oder ein gewisses Alter erreicht haben, sind die gesetzlichen Krankenkassen zumeist günstiger.